Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2026/2027
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2026/2027 kann von 1. Oktober 2026 bis einschließlich 26. Februar 2027 in der Marktgemeinde Großklein beantragt werden.
Der Zuschuss soll einkommensschwache Haushalte bei der Bewältigung ihrer Heizkosten unterstützen.
Wichtige Informationen zur Antragstellung:
- Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
- Erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweise sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise der Heizkosten
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens fünfjähriger, ununterbrochener und rechtmäßiger Hauptwohnsitz in der Steiermark. Der Hauptwohnsitz an der Antragsadresse muss spätestens seit 24. September 2026 bestehen. Darüber hinaus gelten bestimmte Einkommensgrenzen und weitere Fördervoraussetzungen.
Personen, die während der Heizsaison vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Weitere Informationen und Auskünfte zur Antragstellung erhalten Sie im Marktgemeindeamt Großklein.
Wir empfehlen, die erforderlichen Unterlagen vollständig zur Antragstellung mitzubringen.
