Revision 6.0

Veröffentlicht am 3. Januar 2025

des örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes, des Bebauungsplanzonierungsplanes sowie der entsprechenden Begleitpläne.

Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit Baulandwünsche und sonstige raumrelevante Planungsanregungen (Widmungswünsche) im Bauamt bekanntzugeben.

FRIST:

von Dienstag, den 7. Januar 2025 bis Dienstag, 1. April 2025

Wir bitten um Verständnis, dass Anregungen, die nach Ende der Frist eingebracht werden, keine Berücksichtigung finden können, da dies den Abschluss des gesamten Revisionsverfahrens verzögern würde.

Für die Bekanntgabe ist folgendes Planungswunschformular zu verwenden:

Planungswunschformular Download (.pdf)

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Abgabe eines Widmungswunsches kein Rechtsanspruch auf eine Berücksichtigung in den Planungsinstrumenten besteht.

Kundmachung gem. § 92 (1) und (2) der Steierm. Gemeindeordnung 1967 iVm § 42 StROG

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