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Die Fürstengräber von Kleinklein

Aus der Hallstattzeit (8. bis 5. Jh. v. Chr.) sind in der Steiermark international beachtete Funde ans Tageslicht gebracht worden. Hinsichtlich der Qualität der Fundstücke sind dabei an erster Stelle die Fürstengräber bei Kleinklein zu nennen. Es befindet sich hier die größte hallstattzeitliche Tumulus-Nekropole des Ostalpenraumes. Um den das umliegende Hügelland beherrschenden Burgstallkogel gruppieren sich in den Wäldern zwischen Großklein und Gleinstätten rund 700 teils außergewöhnlich große Grabhügel, die einst noch in wesentlich größerer Zahl vorhanden waren (ursprünglich ca. 3000).
 
Auf dieser Anhöhe befand sich vom 8. bis zur Mitte des 6. Jahrhunderts v. Chr. eine 15 bis 20 Hektar große Siedlung, deren Bewohner Ackerbau betrieben, als Handwerker tätig waren und - wesentlich für die Standortfindung - intensive Handelsbeziehungen mit Italien pflegten.
Der Handelsweg über den Radlpass nach Süden brachte im zuvor abgeschiedenen Sulmtal Reichtümer hervor, die sich besonders in der Ausstattung einzelner Grabhügel zeigen.
Diese Grabhügel wurden in der Regel direkt über dem Platz, an dem der Tote verbrannt worden war, errichtet und mit Beigaben ausgestattet. Fürstlichen Prunk zeigen vor allem vier reich ausgestattete Gräber, die deshalb als die Fürstengräber von Kleinklein bezeichnet werden.
Bemerkenswert sind die Funde am Pommerkogel, der außer wertvollem Bronzegeschirr einen Brustpanzer aus der Zeit vor 500 v. Chr. enthielt. Am Schmiedkogel wurden die unheilabwendenden Bronzeblechhände gefunden, deren Verwendung im Mittelmeerraum allgemein war und sich um 600 v. Chr. in Italien einbürgerte. Am Kröllkogel schließlich wurde neben Panzer, Helm und Waffen auch die Bronzemaske gefunden.

Grundherren und Untertanen in Großklein

Von der Besiedelung unseres Gebietes im Mittelalter bis zum Jahre 1848 (Bauernbefreiung) waren die Bewohner nicht freie Eigentümer der von ihnen bewirtschafteten Gehöfte und Grundstücke. Diese gehörten den Grundherren. Das konnten Adelige sein, aber auch Bischöfe und Klöster, später zuweilen sogar vermögende Stadtbürger und in seltenen Ausnahmefällen auch Bauern als sogenannte "Freisassen". Diese sozialrechtlichen Verhältnisse können wir schon aus den frühesten für die Steiermark erhalten gebliebenen Urkunden aus den 9. und 10. Jahrhundert nachweisen. Aus der Frühzeit stehen uns jedoch keine oder nur spärliche Aufzeichnungen zur Verfügung. Erst seit dem Spätmittelalter mehren sich die erhaltenen Urkunden, die uns erstmals Orte und Dörfer im heutigen Gemeindegebiet nennen.
 
Zum besseren Verständnis der bis 1848 geltenden Grundherrschaftsverhältnisse sollen einige Beispiele aus dem bürgerlichen Leben im Laufe der Jahrhunderte gebracht werden.
Am frühesten urkundlich nachweisbar ist Klein selbst, das in einer Urkunde des Jahres 1170 als Klvne aufscheint, in der Erzbischof Adelbert von Salzburg in Leibnitz die Besitzungen und die Tochterkirchen der Pfarre Leibnitz bestätigte. (STUB I/514). Ort und Kirche von Klein sind demnach erstmals im Jahre 1170 urkundlich nachweisbar. Die Kirche St. Georgen in Klein wird in dieser Urkunde als "capella sancti georgii" bezeichnet, also als Tochterkirche von Leibnitz ohne eigenen Seelsorger.
 
Nach dieser erstmaligen Nennung von Klein vergeht mehr als ein Jahrhundert, bis wir wieder etwas erfahren. Diesmal finden wir im landesfürstlichen Urbar der Habsburger aus der Zeit um 1290 die frühesten Aufzeichnungen über grundherrschaftliche Rechte in diesem Gebiet. Unter dem dem Landesfürsten gehörigen Urbargut Arnfels finden sich auch elf Huben in Clewen mit ihren Zinsen eingetragen. Damit wissen wir, dass damals in Klein elf Bauernhuben dem steirischen Landesfürsten (es war damals Rudolf von Habsburg mit seinen Söhnen) untertänig und somit zinspflichtig waren.
 
Die Urbareintragung von 1290 im Originalwortlaut:


Item in Clewen sunt 11 hube

  1. Jans am Valtor modium tritici siliginis, modium avene, porcum, 32 denarios, gorcz fabe, gorz papaveris, pullum, 20 ova, 3 zehling lini.
  2. Jans ibidem in omnibus tantum
  3. Item Rupreht suppan modium tritici, modium siliginis sicut Jans
  4. Item Heinricus ibidem tantum
  5. Item Mert Eisnein tantum.
  6. Item ibidem de hube desolata tantum
  7. Item Fridericus ibidem tantum
  8. Item vidua ibidem in omnibus tantum
  9. Item Ottil ibidem dimidum talenti denariorum, 20 ova et pullum
  10. Item suppanus habet 1 hubam solventem ut una predictarum
  11. Summa tritici 10 modios, Summa abene 10 modios. (Dopsch S. 249 bis 250)

In das Deutsch übertragen berichtet uns diese älteste Urbaraufzeichnung aus Klein folgendes: In Klein sind 11 Huben, von diesen waren folgende Zinse und Abgaben vorgeschrieben: 1. Jans am Valtor (Falltor) ein Maß Weizen, ein Maß Roggen, ein Maß Hafer, ein Schwein, 32 Pfennige, 1 Gorz Erbsen, 1 Gorz Mohn, ein Huhn, 20 Eier und 3 Zechlinge Flachs. Gleichviel zinsten auch die Bauern Jans, Hainrich, Mert Eisnein, der von einer öden Hube auch noch einmal soviel zinste, dann die Bauern Friedrich, eine Witwe, Ottil, der Suppan.
 
Wie wir dieser Urbaraufzeichnung aus dem Jahr 1290 entnehmen können, waren diese Huben ziemlich gleich groß und zinsten fast nur Naturalien. Der Ruprecht Suppan zinste von seiner Hube nur ein Maß Weizen, ein Maß Roggen und sonst nichts. Außerdem besaß er noch eine zweite Hube zur Nutzung. Er war also aus der Dorfbevölkerung herausgehoben. Mit Suppan bezeichnete man den nur in den Dörfern der Ost- und Weststeiermark vorkommenden Dorfrichter, dessen Aufgabe vor allem die Kontrolle und Verwaltung der Dorfgmein, der Gemeinschaftsweide, war.
 
Die wichtigsten Herrschaftssitze für das Gemeindegebiet waren im Mittelalter die landesfürstliche Burg Arnfels und der Edelsitz bzw. die Burg Mantrach als Vorläufer des erst im 17. Jahrhundert errichteten Schlosses Ottersbach. Die "veste Entrich" , also die Burg Mantrach, lag oberhalb des gleichnamigen Ortes auf einem Ausläufer des Burgstallkogels. 1312 ist diese Burg erstmals urkundlich nachweisbar, als sie in den Besitz des Herren von Walsee gelangte. Bald nach 1500 kam sie in den Besitz der Herren von Gleintz. Schließlich erwarb im Jahre 1601 Hans Murn diese alte Burg, nach der er sich von Mantrach nannte. Er ließ sie jedoch verfallen und unterhalb das Schloss Ottersbach errichten, das im Jahre 1616 als neu erbauter Stock und Edelmannssitz bezeichnet. wird.
 
Arnfels war alter landesfürstlicher Besitz, zu dem die vorhin beschriebenen elf Huben in Klein untertänig waren. Zu diesem Besitz sind später weitere hinzugekommen, und vor 200 Jahren gehörten im "Amt" Klein 102 Urbarnummern zur Herrschaft Arnfels. Im Stockurbar der Herrschaft Arnfels aus der Zeit um 1500 sind die Untertanen namentlich mit ihren Zinsen verzeichnet. Die nach Arnfels untertänigen Bauern im heutigen Gemeindegebiet finden wir dort in Des Schopfs Ambt zu Wenigklein zusammengefasst. (Zur Entwicklung des Örtlichkeitsnamens Klein soll noch bemerkt werden, dass es ursprünglich nur das Grundwort Klein gab, und dass man erst seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts - erstmals nachweisbar im Jahre 1406 - zwischen Michel Klawn (michel=groß) und Wenig Klawn (wenig=klein) unterschieden hat. Die heutige Form von Großklein und Kleinklein ist erst in jüngerer Zeit entstanden).
 
Ausschnitt aus dem Stockurbar der Herrschaft Arnfels von zirka 1500, betreffend das Schopfamt zu Wenigklein:

"Des Schopfs Ambt zu Wenigklein
Andre Pildung dient pfenning 11 ß d, henn 1, air 30
Muly dient pfenning 12 ß d, henn 1, air 30
Hanns Walpolt dient pfenning 12 ß d, henn 1, air 30
Hanns Grebencz dienst pfenning 10 ß 20 d, henn, air
Peter am Grabm dient pfenning 6 ß d, henn 1, air 30
Adam dient pfenning 11 1/2 ß d, henn 1, air 30" ...


Im Schopfs Ambt zu Wenigklein sind also im Stockurbar der Herrschaft Arnfels (um zirka 1500) ebenfalls wieder elf Untertanen vermerkt. Es sind dies die Bauern Andre Pildung, Muly, Hanns Walpolt, Hanns Grebencz, Peter am Graben, Adam, Supers Schop, Jorig Fleckh jetzt Suppan, der von der Oswaldhub und von einer weiteren Hube zinste, aber von der Supp wegen, also für die Übernahme des Suppanamtes, zinsfrei war. Weiters noch die zwei Bauern Nickl Pildung und Par Schuester. Dann gehörten damals zur Herrschaft Arnfels noch die Ämter Antrich (Mantrach) mit 21 Untertanen in Mantrach und Goldes sowie das Seidlambt (Seidl/Fahrenbach).
 
Der Weinbau in der Gemeinde ist ebenfalls in diesem ältesten Arnfelser Stockurbar aus der Zeit um 1500 dokumentiert. Am Burgstall werden in diesem Jahr insgesamt 43 Weingärten aufgezählt, die unter anderem Bauern aus Mantrach, Goldes, Wenigklein und Burgstall gehörten. Je nach Größe der Weingärten zinsten sie davon als Bergrecht der Herrschaft Arnfels zwischen 1/2 und 2 1/2 Viertel Wein.
 
Ausschnitt aus dem Stockurbar betreffend die Weingärten am Burgstall:

"Das perckhrecht und weinzehent zu gsloss Arnfels gehorund, das ein jar die minderung das ander jar die merung von erst am Burckhstal
Walpotisch perckhrecht 1 virtail
Anndre Pildung perckhrecht 1 virtail
der allt Pell im Goldas perckhrecht 1 1/2 virtail
aber Pell in Goldes Wanncker perckhrecht 1 virtail" ...

 
In einem 100 Jahre später abgefassten Urbau der Herrschaft Arnfels vom Jahr 1610 finden sich dann schon zahlreiche Namen, die auch heute noch in der Gegend bekannt und gebräuchlich sind, so unter anderen Jakob Paar, Thoman Pichler, Wolf Parr, Paul Dirnpeckh, Gall Zehrer, Georg Adam, Georg Herbstl, Wolf Resch und Zenz Christl (StLA A. Arnfels Band 4 fol. 167 ff)
 
Im Rahmen des im Untertanenverband geltenden Gewohnheitsrechtes durfte der Untertane weder willkürlich bestraft werden, noch konnte man ihm ohne Grund das Nutzungsrecht am eigenen Gehöft wegnehmen. Das war innerhalb des vorwiegend geltenden Kaufrechtes nur möglich, wenn die Verschuldung zu hoch war oder wenn der Besitz sträflich vernachlässigt wurde, also in all jenen Fällen, in denen es auch heutzutage zu einer Versteigerung kommen müsste.

In diesem grundherrschaftlichen Gefüge lebten also auch die Bewohner von Klein; sie waren zwar Untertanen und daher minderfrei, aber durchaus nicht rechtlose Leibeigene.

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