In die Tierkörperverwertungssammelstelle dürfen Kleinkadaver und -abfälle bis maximal 30 kg entsorgt werden.
Um einen den Umständen entsprechend ästhetischen Betrieb der Kadaversammelstelle und deren Umfeld zu gewährleisten, ist nachstehende Benützungsverordnung unbedingt einzuhalten.
(gem. Tierkörperverwertungsverordnung 1987 i.d.g.F.)
Übertretungen dieser Benützungsverordnung werden gem. § 11 der Tierkörperverwertungsverordnung bestraft.
Der Waschplatz dient ausschließlich der Reinigung der Sammelstelle und der Transportbehälter (Wannen, Kübel etc.) und nicht etwa zur Reinigung von PKWs u.a.
Die Tierkörperverwertungs-Sammelstelle befindet sich direkt vor der Kläranlage.