Staatsbürgerschaftsnachweis
Allgemeine Informationen
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Zuständige Stelle
HINWEIS
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Meldung
- Geburtsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Falls erforderlich: zusätzlich
- Heiratsurkunde
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Verleihungsbescheid
HINWEIS
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- Bundesgebühr: 28,60 Euro (= 14,30 Euro Eingabe + 14,30 Euro Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich (Stmk: 20,30 Euro)
- Gesamt: Eur 48,90
HINWEIS
Noch nicht vergebührte Dokumente (zB ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (zB Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
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