Bauen in Großklein

Für allgemeine Auskünfte und Informationen, z.B. über die gültige Flächenwidmung Ihres Grundstücks, bestehende Bewilligungen auf dem Grundstück etc., können Sie sich gerne zu den Parteienverkehrszeiten an das Bauamt wenden. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen.

Kontakt:

Bernd Pichler 03456/5038-11 Email: pichler@grossklein.gv.at

Mag. Sandra Cepin 03456/5038-17 Email: cepin@grossklein.gv.at

Leitfaden für Bauwerber:innen

Mit diesem Leitfaden soll jedem zukünftigen Bauwerber / jeder zukünftigen Bauwerberin ein Überblick gegeben werden, welche Schritte für ein ordnungsgemäßes und reibungsloses Bauverfahren (vom Ansuchen bis zur Benützung) von großer Bedeutung sind.

Leitfaden für Bauwerber:innen herunterladen

Ergänzend dazu empfehlen wir den Leitfaden zum Thema Bauen in Großklein bei Ihren Überlegungen/Planungen/etc. zu berücksichtigen.

Bauberatung

Haben Sie bereits einen konkreten Bauwunsch und liegen dafür bereits Skizzen oder Planentwürfe vor, dann empfiehlt die Marktgemeinde Großklein eine Bauberatung – im Beisein eines bautechnischen Sachverständigen – in Anspruch zu nehmen.

Aus diesem Grund bietet die Marktgemeinde Großklein als Bürgerservice eine einmalige kostenlose Bauberatung an. Bauberatungen finden grundsätzlich an Dienstagen statt!

Folgende Bauberatungstermine stehen zur Verfügung:

  • Di, 30.01.2024
  • Di, 27.02.2024
  • Di, 26.03.2024
  • Di, 09.04.2024
  • Di, 28.05.2024
  • Di, 25.06.2024
  • Di, 30.07.2024
  • Di, 17.09.2024
  • Di, 15.10.2024
  • Di, 19.22.2024
  • Di, 10.12.2024

Für Bauberatungen ist eine Voranmeldung – spätestens am Tag davor – zwingend erforderlich. Alle vorliegenden Unterlagen (Skizzen oder Planentwürfe) sind ebenfalls am Tag davor im Marktgemeindeamt in Papierform abzugeben oder digital an pichler@grossklein.gv.at zu übermitteln.

Formulare / Ansuchen

Ansuchen für Förderungen zu Photovoltaik und Stromspeicher finden Sie hier.

Gestaltungsbeirat – Landschaftsschutzgebiet

Im Landschaftsschutzgebiet Nr. 35 „Südweststeirisches Weinland“ benötigen nicht im Bauland liegende Bauten und Anlagen, ausgenommen Ansitzeinrichtungen, Fütterungen sowie Bauten und Anlagen, die für die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung unerlässlich sind, eine naturschutzrechtliche Bewilligung. Dafür ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz zuständig.

Die Gestaltungsbeirat-Termine sowie Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie hier: BH Leibnitz Gestaltungsbeirat